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   BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12496
BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04 (https://dejure.org/2004,12496)
BayObLG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 2Z BR 2/04 (https://dejure.org/2004,12496)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 2Z BR 2/04 (https://dejure.org/2004,12496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 4
    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers im Rahmen des § 14 Nr. 4 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht für Eingriffe ins Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Erduldung von Eingriffen in das Sondereigentum durch einen pflichtigen Wohnungseigentümer; Instandsetzung einer Terrasse einer Terrassenwohnanlage; Beweisvereitelung durch Verweigern des Öffnens des Terrassenbodens gegenüber einem Sachverständigen; ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zutritt zur Terrasse verweigert - Wohnungseigentümer muss Sanierungsmaßnahme hinnehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 762
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96

    Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04
    Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers nach § 14 Nr. 4 WEG besteht nämlich nicht nur darin, das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten, um Feststellungen zu ermöglichen, ob Maßnahmen der Instandsetzung oder Instandhaltung in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1996, 146).
  • KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85

    Wohnungseigentümer; Gemeinschaft; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondereigentum;

    Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04
    Der Wohnungseigentümer muss vielmehr auch Eingriffe in sein Sondereigentum gemäß § 14 Nr. 4 WEG dulden, soweit dies zur Durchführung der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist (OLG Hamm DWE 1984, 126; KG OLGZ 1986, 174).
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

    Diese Verpflichtung umfasst im Einzelfall die Duldung von substanzverletzenden Eingriffen in das Sondereigentum (vgl. BayObLG, WuM 2004, 420; OLG Hamm, DWE 1984, 126; KG, OLGZ 1986, 174, 178; OLG Schleswig, NJW-RR 2007, 448, 449), etwa - wie hier - bei der Verlegung oder Reparatur von Versorgungsleitungen (vgl. Rieke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 14 Rn. 46).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 Wx 35/08

    Preiswerte Schadensbeseitigung -> Duldung hoher Folgekosten?

    Auch aus der von dem Antragsgegner zitierten Rechtsprechung lässt sich etwas anderes nicht herleiten: Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht aus § 14 Nr. 4 WEG auch die Verpflichtung des Sondereigentümers hergeleitet hat, Eingriffe zu dulden, die für die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendig sind (Beschluss vom 26. Februar 2004 - 2 Z BR 2/04, ZMR 2004, 762), betrifft dies schon deshalb einen anderen Fall, als es hier nicht um Instandsetzung oder -erhaltung, sondern um den Ausgleich eines von einem Miteigentümer oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schadens geht.
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