Rechtsprechung
BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 14 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 4
Duldungspflicht des Wohnungseigentümers im Rahmen des § 14 Nr. 4 WEG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Duldungspflicht für Eingriffe ins Sondereigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur Erduldung von Eingriffen in das Sondereigentum durch einen pflichtigen Wohnungseigentümer; Instandsetzung einer Terrasse einer Terrassenwohnanlage; Beweisvereitelung durch Verweigern des Öffnens des Terrassenbodens gegenüber einem Sachverständigen; ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zutritt zur Terrasse verweigert - Wohnungseigentümer muss Sanierungsmaßnahme hinnehmen
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg - 15 UR II 48/01
- LG Aschaffenburg, 08.12.2003 - 4 T 35/03
- BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 762
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.06.1996 - 2Z BR 16/96
Betreten einer Wohnung zur Durchführung erforderlicher Instandhaltungs- und …
Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04
Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers nach § 14 Nr. 4 WEG besteht nämlich nicht nur darin, das Betreten seines Sondereigentums zu gestatten, um Feststellungen zu ermöglichen, ob Maßnahmen der Instandsetzung oder Instandhaltung in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1996, 146). - KG, 10.02.1986 - 24 W 4146/85
Wohnungseigentümer; Gemeinschaft; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondereigentum; …
Auszug aus BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 2/04
Der Wohnungseigentümer muss vielmehr auch Eingriffe in sein Sondereigentum gemäß § 14 Nr. 4 WEG dulden, soweit dies zur Durchführung der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist (OLG Hamm DWE 1984, 126; KG OLGZ 1986, 174).
- BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21
Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich …
Diese Verpflichtung umfasst im Einzelfall die Duldung von substanzverletzenden Eingriffen in das Sondereigentum (vgl. BayObLG, WuM 2004, 420; OLG Hamm, DWE 1984, 126; KG, OLGZ 1986, 174, 178; OLG Schleswig, NJW-RR 2007, 448, 449), etwa - wie hier - bei der Verlegung oder Reparatur von Versorgungsleitungen (…vgl. Rieke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 14 Rn. 46). - OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 Wx 35/08
Preiswerte Schadensbeseitigung -> Duldung hoher Folgekosten?
Auch aus der von dem Antragsgegner zitierten Rechtsprechung lässt sich etwas anderes nicht herleiten: Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht aus § 14 Nr. 4 WEG auch die Verpflichtung des Sondereigentümers hergeleitet hat, Eingriffe zu dulden, die für die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums notwendig sind (Beschluss vom 26. Februar 2004 - 2 Z BR 2/04, ZMR 2004, 762), betrifft dies schon deshalb einen anderen Fall, als es hier nicht um Instandsetzung oder -erhaltung, sondern um den Ausgleich eines von einem Miteigentümer oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten Schadens geht.